Wöbken Dachtechnik
Sachverständigen- und Planungsbüro seit 2001

EU-Bauproduktenverordnung

12 Dezember 2016

Keine Angst vor der EU-Bauproduktenverordnung

Diskussion im DDH Forum: http://www.ddh.de/forum/forumdisplay.php?11-Praxis

Dem Grundgedanken des barrierefreien Handels in Europa wird mit dem Wegfall der nationalen Kennzeichnung Ü Rechnung getragen. Ich würde deshalb nicht wie Herr Rühle (Geschäftsführer Technik des ZVDH) von „Nach unten reguliert“ sprechen, sondern von einer notwendigen und überfälligen Korrektur, um einer Wettbewerbsverzerrung entgegenzutreten.
Warum sollte man vor diesem Schritt Angst haben? Die Bauwerkssicherheit wird durch den Wegfall des Ü bestimmt nicht gefährdet. Die CE-Kennzeichnung gibt es ja nicht einfach so hinterher geschmissen! Auch dafür müssen zunächst EU-Richtlinien erfüllt werden. Ferner wird die überarbeitete Musterbauordnung ein Desaster am Bau verhindern. Der Umgang mit der neuen Situation wird, wie man es auch aus anderen Bereichen kennt, schnell zur Normalität. Was wird sich schon groß ändern? Die Planer und die Bauschaffenden kennen zumeist ihre Produkte, die sie ausschreiben oder verarbeiten. Wenn nun ausschließlich das CE Zeichen auf dem Produkt steht, haben sie sicherlich noch das Ü vor ihrem geistigen Auge. Und sollten sie es mit unbekannten Produkten zutun haben, werden sie es der Leistungserklärung der Hersteller entnehmen können, ob das Produkt im Einklang mit der geänderten Musterbauordnung bzw. der Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes steht. Der Unternehmer bekommt diese Leistungserklärung von seinem Baustoffhändler, der verpflichtet ist, diese dem Käufer von CE gekennzeichneten Produkten auszuhändigen.
Das Szenario, das Herrn Rühle hinsichtlich der Auswirkungen der seiner Meinung nach stattgefunden Deregulierung vorschwebt, wird – so glaube ich zumindest – nicht eintreten, wenn man sich an die „Spielregeln“ hält. Anleitungen dafür gibt es zuhauf. Dass sichere Bauen in Deutschland dürfte nicht wirklich gefährdet sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der gemeinsame Apell von Verbänden der Bau- und Immobilienwirtschaft an Bundesbauministerin Barbara Hendricks etwas bewirken wird. Warum sollte sie daran interessiert sein, die europäische Uhr zurückzudrehen? Würde mich sehr wundern. Zumal die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) vieles relativieren wird. Bin gespannt, wie sich die Bauproduktenverordnung im nächsten Jahr entwickelt haben wird?!

Claus Wöbken

Wöbken Dachtechnik, Sachverständigen- und Planungsbüro, Köln

Antwort von Stefan Ibold, ö.b.u.v. Sachverständiger:

Moin Kollege Wöbken,

es ist gut, wenn Sie an das Gute im Menschen, insbesondere an das Gute im Dachdecker(herz) glauben. Allein – die Erfahrung zeigt, dass das leider nicht immer der Fall ist.

Wenn ich das richtig sehe, heißt das „CE-Kennzeichen“ doch lediglich vereinfacht gesagt „damit darf innerhalb Europas gehandelt werden“. Angaben in Sachen Qualität gibt es keine weiteren. Ob die Planer, die meistens einem enormem Kostendruck ausgesetzt sind, allein die EnEV verteuert das Bauen erheblich (und teilweise überflüssiger Weise), dann noch das „Ü“ vor ihrem geistigen Auge haben, wenn es denn auch u. U. kostengünstiger geht, wage ich zu bezweifeln.
Sich darauf zu verlassen, dass sich der Dachbauhandwerker ausgiebig mit der Leistungserklärung befasst, halte ich weiter für einen sportlichen Gedanken. Viele, allzu viele verlassen sich auf die Aussagen der Hersteller, die von Marketing-Strategen mehr oder weniger geschickt platziert werden. Das klassische Beispiel ist hier das B…s 7° Dach.
Ich sehe den Wettbewerbsvorteil nur in die Richtung des „Unseriösen“ oder des „ich-bin-billiger.eu“. Die (wenn auch in manchen Bereichen – z. B. Kunststoffbahnen, Bitumenbahnen – abnehmende) Qualität Deutscher Hersteller oder gemäß Deutschen Standards hergestellter Produkte liegt in den meisten Fällen NOCH oberhalb derer des Wettbewerbs. In Frankreichs Süden mag eine Polymerbitumen-Schweißbahn mit einer Dicke von 3 mm ausreichend sein, ob das auf der Insel Sylt genauso reicht, stelle ich mal zur Diskussion.

An die Spielregeln hält sich auch der, der derart gehandelte Produkte einsetzt. ACHTUNG, der Vergleich hinkt!! Der Meistertitel im Fliesenlegerhandwerk wurde abgeschafft. Jeder Geselle, der nunmehr Fliesen an die Wand schraubt, hält sich juristisch betrachtet an die Spielregeln. Interessant ist, dass diese Lockerung eine riesen Zahl Probleme mit sich gebracht hat. Ein Großteil der erbrachten Leistungen ist erheblich mangelbehaftet, was sich leider oftmals erst später (oft nach der Insolvenz des ausführenden Betriebs) herausstellt.

Der politische Wille – und das ist meine Überzeugung – ist die konsequente Vereinfachung/die konsequente Gleichmachung, deren Kompromiss in den meisten Fällen im qualitativen Bereich ganz unten anzusiedeln ist. Das beginnt bei der schulischen Laufbahn, geht über die Ausbildung bis hin zum Meistertitel. Ich selber bin in keinem Meisterprüfungsausschuß , erfahre aber von den dort vertretenen Kollegen einiges über die Qualifikation der Bewerber (insbesondere bei Anwärtern durch Abendkurse, ausdrücklich NICHT denen der Bewerber, die aus den Fachschulen kommen) und der Prüfungen als solcher.
Ich wage es wieder zu bezweifeln, dass sich der überwiegende Teil diese Klientel eingehend mit den realen Anforderungen en Detail auseinander setzt und sich wirklich Gedanken über die Leistungserklärungen macht. Entschieden wird unten rechts oder eben hinten rechts am Reibungswiderstand zwischen Daumen und Zeigefinger.

Ich möchte jedoch nicht, dass z. B. in Sachen des Brandschutzes über die Hintertür durch aufgeweichte Vorgaben an zu verarbeitende Werkstoffe die hohe Qualität des deutschen Brandschutzes minimiert wird. Dieses auch unter dem Hintergrund, wonach neue „urbane Bebauungen“ in Ballungsgebieten = engere Bebauung, mit geringeren Abstandsflächen, schlechterer Schallschutz, zu ohnehin fragwürdigen Ausführungen gereichen wird.

Grüße

stefan ibold

Meine Meinung dazu:

Hallo Herr Ibold,

vielen Dank für Ihr Statement.

Ich denke, nicht die Produkte allein entscheiden über die Qualität eines Bauwerkes, sondern überdies die Regelwerke, Brandschutzbestimmungen, die Vorgaben der Landesbauordnungen, die in der Musterbauordnung (MBO) als Orientierungsrahmen vereinheitlicht sind. Alles mehr oder weniger gesetzliche Vorgaben, die vor dem Einsatz eines Produktes beachtet werden sollten, und darüber entscheiden, ob das vorgesehene Produkt für das jeweilige Einsatzgebiet geeignet, zugelassen und ob es somit eingesetzt werden darf. Und das unabhängig davon, ob das jeweilige Produkt mit einem Ü ausgestattet ist oder nicht. Nicht zuletzt, und das ist für mich der wesentliche Punkt, bestimmen die ausführenden Handwerksbetriebe mit ihrer verantwortungsvollen Herangehensweise über die Qualität eines Bauwerks.

Das Ü hat die Sache vielleicht ein bisschen leichter gemacht, dennoch hat es nicht darüber entschieden, ob die Beschaffenheit einer beispielsweise mit dem Ü gekennzeichneten Dämmung für das vorgesehene Einsatzgebiet geeignet ist. Dazu musste man schon seit jeher eruieren, welche Druckbelastbarkeit oder Brandschutzklasse der vorgesehene Einsatzbereich erfordert. Es ist also nicht neu, dass man sich bei der Planung oder vor der Ausführung einer Leistung im Vorweg mit dem vorgesehenen Produkt beschäftigen musste. Nichts anderes wird die EU-Bauproduktenverordnung zur Folge haben, vielleicht nur in einer bisschen intensiveren Art und Weise. Und wie dick eine Polymerbitumen-Schweißbahn mindestens sein muss, bestimmt weder das „CE“, noch das „Ü“, sondern ausschließlich die Flachdachrichtlinie oder natürlich vertragliche Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. So müssen Sie keine Angst davor haben, dass eine in Südfrankreich verarbeitete 3 mm dicke Polymerbitumen-Schweißbahn auch auf der Insel Sylt eingesetzt wird, da die Flachdachrichtlinie eine Mindestdicke von 4 mm oder entsprechend der Einlage 5 mm fordert. Dies bezüglich hat sowieso noch nie ein Blick in die Fachregeln geschadet. Die EU-Bauproduktenverordnung grätscht ja in keiner Weise in die einschlägigen Fachregelwerke. Das darf man nicht durcheinander bringen. Vor allen Dingen hat das Ü grundsätzlich noch nie jemanden von dem Gebot entbunden, beim Bauen seinen Verstand einzuschalten.

Ich sehe auch Chancen in der Neuausrichtung der Baubestimmungen. Der Wegfall der nationalen Zusatzanforderungen hat dazu geführt, dass man sich eingehend mit den Baubestimmungen beschäftigen musste. Die Musterbauordnung wurde novelliert und hat den Weg für eine neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) freigemacht – eine Chance, die bisherigen Baubestimmungen eingehend zu beleuchten und anzugleichen. Damit werden einige CE gekennzeichnete Produkte unter Umständen in die Schranken gewiesen; zumindest werden die Grenzen ihrer Einsatzbereiche transparent gemacht. Was auf der einen Seite wegfällt, wird somit auf der anderen Seite wieder wett gemacht. Es entsteht eine Gleichberechtigung für alle Produkte in Europa, die sich allerdings beweisen und nationalen Baubestimmungen stellen müssen. Das sollte auch für alle sicherheitsrelevanten Bereiche ausreichen.

Im Übrigen konnte sich jeder Verband oder Hersteller an der Gestaltung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) beteiligen, indem er zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Stellung beziehen konnte und mit Änderungs- oder Ergänzungsvorschlägen bei der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz aufwarten konnte. Viele Verbände und Hersteller haben diese Chance genutzt und ihre Stellungnahmen, insbesondere für den Bereich Brandschutzbestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind, eingereicht. Ob der ZVDH dort vorstellig wurde, weiß ich nicht. Auf der Liste der Stellungnahmen, die auf der Internetseite der Bauministerkonferenz aufgeführt ist, habe ich den ZVDH zumindest nicht gefunden.

An den Spielregeln hat sich nur derjenige gehalten, der das Gesamtspektrum abgetastet hat. Derjenige, der sich ohne wenn und aber auf der sicheren Seite wähnt, wenn er ohne zu hinterfragen ausschließlich auf das CE-gekennzeichnete Produkt fokussiert ist und es einbaut, wo es nicht hingehört, hat die Spielregeln nicht verstanden. Genauso verhält es sich mit Ihrem Beispiel des Gesellen im Fliesenlegerhandwerk, der sich ohne Meistertitel selbständig gemacht hat und Fliesen an die Wand tackert. Er darf zwar von Gesetzes Seite die Arbeiten ausführen, muss sich aber genauso an die Regeln halten, wie ein Meisterbetrieb. Er hat sich nur dann nicht an die Spielregeln gehalten, wenn ein Großteil seiner Leistungen mangelhaft ist. Als „Spielregeln“ sehe ich in dem Zusammenhang die allgemein anerkannten Regeln der Technik, gesetzliche Bestimmungen etc., die er dann nicht beachtet hat, oder die er vielleicht nicht wissen konnte, weil er keine entsprechende Meisterausbildung genossen und somit die Spielregeln nicht erlernt hat.

Wenn man pflichtbewusst mit der EU-Bauproduktenverordnung umgeht, wird sie ein gutes Instrument sein, um weiterhin in Deutschland risikofrei bauen zu können. Und das mit Einbezug aller sicherheitsrelevanter Aspekte. Die nationale Zusatzanforderung bei einem Produkt hat noch nie allein die Qualität eines Bauwerks ausgemacht. Im Gegenteil, vielleicht hat man sich zu sehr auf diesen „Rettungsanker“ verlassen, so dass es von anderen, viel wichtigeren Aspekten abgelenkt hat, mit denen man sich nach Wegfall des Ü nun umso mehr beschäftigen muss. Übrigens war beispielsweise der seinerzeit eingestürzte Teilbereich des Daches der Kongresshalle in Berlin (Schwangere Auster), auf einen Ausführungsmangel im Anschlussbereich der Flachdachabdichtung zurückzuführen, und nicht auf ein „minderwertiges Produkt“!

Beste Grüße
Claus Wöbken

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