Wöbken Dachtechnik
Sachverständigen- und Planungsbüro seit 2001

Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt die Abnahme. Das Resultat der Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten und dem Auftraggeber sowie Auftragnehmer zugestellt. Bei der Abnahme werden nochmals sämtliche Leistungen auf ihren einwandfreien Zustand in Augenschein genommen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt nicht sofort erkannte Mängel in Erscheinung treten, werden diese im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.

Die Gewährleistung beträgt nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) 4 Jahre, nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 5 Jahre.
Im öffentlichen Bereich müssen Bauleistungen nach VOB ausgeführt werden. Sie regelt sämtliche Bereiche, angefangen von den Vergabemodalitäten bis hin zur Abrechnung der fertig gestellten Leistungen. Auch im privaten Bereich dient die VOB als praxistaugliche Grundlage für die rechtliche Ausgestaltung von Bauverträgen.

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