Wöbken Dachtechnik
Sachverständigen- und Planungsbüro seit 2001

Gutachten

Die Erstellung eines Sachverständigengutachtens ist dann sinnvoll, wenn bei geglaubten Mängeln keine Einigung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu erzielen ist. Ein so genanntes Privatgutachten kann als Instrument für eine außergerichtliche Einigung dienen, so dass es nicht zu einer kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss. Hierzu bedarf es natürlich der Einsicht der Kontrahenten, und die ist am besten mit einem transparenten und verständlichen Gutachten zu erreichen.

Auch ein Privatgutachten ist keine Dienstleistung, die mit einer gängigen Handwerksleistung verglichen werden kann. Ein Gutachten ist oft Teil eines Rechtsstreits, in dessen Rahmen das Gutachten sich auswirken und Folgen auslösen kann, die aus der Sphäre des Auftraggebers hinaus wirken und in die Sphäre der Gegenseite hinein wirken können. Es wäre daher eine zu grobe Vereinfachung, ein Privatgutachten nur beschränkt auf seinen Auftraggeber zu sehen und in dieser Isolation stehen zu lassen. Meine Gutachten erarbeite ich in diesem Bewusstsein, und habe damit oftmals gerichtliche Auseinandersetzungen für meine Auftraggeber abwenden können.

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